Trennung zwischen GesundheitS- und Altersarbeit

  • Alterspolitik vereint zwei Hauptaufgaben. Die erste betrifft den Gesundheitssektor und kann als Alterspflege bezeichnet wird. Die andere betrifft Aktivitäten und soziale Prävention und wird hier Altersarbeit genannt. Beide Bereiche beeinflussen das Leben der älter werdenden Menschen in der Gemeinde direkt, jedoch auf verschiedenen Ebenen. In der Fachliteratur wie auch in der Praxis kommt immer wieder die Frage auf, ob Alterspolitik zwischen diesen zwei Hauptfeldern getrennt oder bewusst zusammengeführt werden soll. In der Schweiz existieren verschiedene Modelle zur Trennung und Zusammenführung parallel..

 

Auf der kantonalen Ebene

  • Ganzheitlich: Viele kantonale Altersleitbilder berücksichtigen sowohl Gesundheit als auch Altersarbeit. Es zeigt sich, dass die zwei genannten Aufgaben oft in unterschiedlichen Departements angesiedelt sind. Ein strategisches Konzept wie das Altersleitbild kann alle betroffenen Behörden und Verwaltungsmitglieder dazu bringen, zusammen zu arbeiten. Kohärenz wird als Hauptargument für eine ganzheitliche Alterspolitik angeführt. Diese könne nur, wenn sie unter „einem Hut“ geführt wird, auch wirklich als Programm für älter werdende Menschen wirken.

Es gibt Kantone, welche diese ganzheitliche Alterspolitik mehrheitlich auch selbst umsetzen und den Gemeinden nur wenige Aufgaben übertragen. Andere hinegen übertragen mit ihrem ganzheitlichen Altersleitbild einen grossen Teil der Aufgaben sowohl in der Gesundheit wie auch in der Altersarbeit den Gemeinden.

  • Getrennt: Einige Kantone wählen die Strategie einer Trennung der Schwerpunkte Gesundheit und Altersarbeit. Praktisch wird dies sehr unterschiedlich umgesetzt. So gibt es Kantone, in welchen konkret zwei „Altersleitbilder“ entwickelt wurden. Beim einen handelt es sich um Alterspflegepolitik und betrifft den Gesundheitssektor, Bettenplanungen und Pflege. Das zweite ist auf Altersarbeit, soziale Integration, aktiven Einbezug der Senioren zentriert und bei einer anderen Amtsstelle angesiedelt. So wird sichergestellt, dass Altersarbeit nicht zu kurz kommt. Auch die Trennung des jeweiligen Budgets garantiert genügend Engagement im Altersarbeitssektor.

Die zweite Version der Trennung zwischen Gesundheit und Altersarbeit betrifft Kantone, welche den Gemeinden gezielt Aufgaben übertragen. In diesen Kantonen werden mehrheitlich die Gesundheitsdienste kantonal organisiert. Jedoch überträgt der Kanton den Gemeinden als Hauptaufgabe Altersarbeit zu machen.

 

Auf der kommunalen Ebene

  • Ganzheitlich: Auf kommunaler Ebene erfolgen sowohl die strategische Leitung wie die Umsetzung meist ganzheitlich. Während in gewissen Gemeinden mit der Kohärenz der Alterspolitik argumentiert wird, fällt auf dass in vielen Gemeinden das Alterspolitische Feld wenig hintefragt wird. So wird die Alterspolitik nicht selten auf der strategischen Ebene ganzheitlich geplant (Altersleitbild) und in der Umsetzung wiederum in Tätigkeitsfelder getrennt (mit einem oft unabhängigen Altersarbeitssektor).
  • Getrennt: In Gemeinden, die Altersarbeit und Gesundheit spezifisch getrennt haben, kann generell eine grösseres Engagement im Bereich der Altersarbeit festgestellt werden. Durch die Trennung wird eine Behörde oder Amtsstelle nur für Altersarbeit zuständig und dabei nicht von dem finanziell gewichtigeren und auch oft dringenderen Geschäft des Gesundheitssektors überrollt. Jedoch sind dabei gewisse Doppelspurigkeiten nicht zu vermeiden.

Ob in der Alterspolitik  Gesundheitssektor und Altersarbeit getrennt oder gemeinsam bearbeitet werden ist hauptsächlich eine Haltungsfrage. Sie hängt unter anderem von den kantonalen Rahmenbedingungen ab, kann aber auch bei der Organisation der Alterspolitik als Gestaltungspunkt gesehen und diskutiert werden.