Kantonale Behörden

Kantone sind zuständig für die gesetzlichen Grundlagen und deren Umsetzung im Gesundheits- und Fürsorgebereich. Sie legen die Rahmenbedingungen für die Bewilligung der stationären und ambulanten Leistungserbringer im Rahmen der Gesetzgebung zur Pflegefinanzierung fest. Gesetzliche Ansprüche für Subventionen an den Bau von stationären Pflegeeinrichtungen gibt es nur noch in sehr wenigen Kantonen. Im Rahmen des Gemeindegesetzes haben die Kantone Einfluss bei der Ausgestaltung der Gemeindeordnung oder -organisation und damit auf die Aufgabenteilung zwischen Exekutive und Verwaltung.

Potenziale

  • Der Grundsatz ambulant vor stationär führt zur Erweiterung des Angebots an Pflege- und Wohnformen und fördert ein Umdenken weg von grossen zentralen Institutionen.
  • Der Druck auf temporären Betreuungsplätze ist eine Chance für Institutionen, allgemein Plätze zur Entlastung von Angehörigen zu schaffen und Angebote eines Heims zu öffnen.

 

Steht in Beziehung zu: Netzwerk Gesundheit und Alterspflege, Kommunale Exekuitve, Sozialbehörde, Gemeindeverwaltung, Sozialdienste, Öffentliche Alters- und Pflegeheime, Private Alters- und Pflegeheime.