Altersbeauftragte/r

Der/die Altersbeauftragte ist als Fachperson ein Bindeglied, das die Koordination der vielfältigen Aktivitäten zwischen Institutionen und Organisationen im Bereich Alter auf Gemeindeebene übernimmt. Er/sie stellt sich als Ansprechperson für die ältere Generation und deren Angehörigen zur Verfügung, nimmt deren Anliegen auf, berät sie und vermittelt sie an die zuständigen Dienstleistungsanbieter (z.B. Pro Senectute, Spitex-Verein, AHV-Zweigstelle, Sozialdienste, öffentliche und private Heime, gemeinnützige Organisationen).
Altersbeauftragte arbeiten  auch in Kommissionen und Arbeitsgruppen zum Thema Alter mit. Die beauftragte Person für Altersfragen kann gleichzeitig auch die Vertretung von benachbarten Gemeinden oder einer Region übernehmen.

Potenziale

  • Kooperationen in der Region fördern die Nutzung von Ressourcen und erhöhen die Kompetenzen der beteiligten Personen.
  • Förderung der Kompetenzen durch Wissensaustausch und Weiterbildung und Verbesserung der Attraktivität für diese Tätigkei.

Steht in Beziehung zu: Pro Senectute, Kommunales Netzwerk der Altersvereine, Überkommunale Zusammenarbeit, Alterskonferenz, Kommunale Exekutive.